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Universitätsprofessor,Österreich,Homeoffice

Ein selbständiger Architekt mit Wohnsitz mit seiner Familie in München hat neben seiner Tätigkeit im Architekturbüro noch eine Anstellung an der Uni Linz als Professor, wo er Vorlesungen gibt. Der österreichische Arbeitgeber zieht die Lohnsteuer von der mtl. Vergütung ab. In der deutschen Einkommensteuer-Erklärung wurden diese Einkünfte unter dem Progressionsvorbehalt angegeben. Da im Jahr 2020 pandemiebedingt eine Reihe von Vorlesungen vor Ort in Linz ausgefallen sind und andererseits einige online durchgeführt wurden, kommt nun das Finanzamt München zu dem Schluss, dass entsprechend der anteiligen Arbeitszeit/Arbeitstage die Vergütungen anteilig in Deutschland steuerpflichtig sind. Fragen: 1. Ist eine anteilige Berechnung geboten? Das Finanzamt weist auf Art. 19 Abs. 1 S. 2a) DBA hin und für die Aufteilung auf BMF v. 03.05.2018 (BStBl I S. 643 Tz. 5 ff.). 2. Falls eine Aufteilung gemacht werden muss, sind hier die körperlich anwesenden Arbeitstage maßgebend oder kann dabei auch die reine Arbeitszeit inkl. Fahrzeit herangezogen werden (Bsp. Vorbereitung München gegen Fahrt- + Vorlesungszeit in Linz)?
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