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USA,Inc.

Unser Mandant ist US-Staatsbürger und in den USA ansässig. Er ist alleiniger Gesellschafter der I-Inc. ebenfalls mit Sitz in den USA. Die I-Inc. hält alle Persönlichkeits- und Urheberrechte unseres Mandanten und schließt mit Auftraggebern längerfristige Verträge ab. Die I-Inc. bezieht Lizenzeinnahmen und Royalties u.a. auch aus Deutschland. Die Besteuerung der I-Inc.-Einkünfte erfolgt in den USA als S-Corporation im Rahmen der US-ESt-Erklärung unseres Mandanten. Über-Lizenzverträge zwischen der Inc. und unserem Mandanten existieren deshalb nicht. Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung wurde in Deutschland beim BZSt die Freistellung der Lizenzen/Royalties vom §-50a-EStG-Steuerabzug für die Inc. beantragt. Problem: In den Jahren 2020/2021 lebte unser Mandant über ein halbes Jahr dauerhaft in Deutschland (u.a. coronabedingt). Aus unserer Sicht wird er damit unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland. Welche Auswirkungen hat dies: Frage 1: Sind im Rahmen der deutschen unbeschränkten ESt-Erklärung die US-Einkünfte aus der Inc. gar nicht oder wegen des Wahlrechts der S-Corporation voll steuerpflichtig oder nur als Progressionseinkünfte anzusetzen? Frage 2: Entfallen die Voraussetzungen der Freistellung der §-50a-EStG-Steuer mit der Inc., wenn unser Mandant in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist? Wie wird dies in der Praxis umgesetzt?
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