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§ 17 EStG,Einbringung,Inland

Wir vertreten die deutsche Seite. Es sollen die Anteile an einer deutschen GmbH, die eine österreichische GmbH hält, in eine deutsche GmbH & Co. KG eingelegt werden. Muttergesellschaft ist dabei immer die gleiche österreichische Holding-GmbH. Wo entstehen Steuern? Genauere Ausführungen zum Sachverhalt: Die deutsche MB GmbH ist 94 % Tochter einer österr. HM GmbH, die wiederum zu 100 % Tochter einer österr. M-Holding-GmbH ist. Die weiteren Gesellschaftsanteile an der deutschen MB GmbH von 6 % hält MH als österr. Privatperson. Der Grundbesitz, den die d. MB GmbH hält, liegt unter 50 % der Bilanzsumme. Die österr. M-Holding-GmbH hält 100 % der Anteile an der deutschen MHB GmbH & Co. KG. In diese Firma sollen von der österreichischen HM GmbH die Anteile an der deutschen MB GmbH eingebracht werden. MH als österr. Privatperson soll seine 6 % Anteile zunächst vor dem Übertragungsvorgang oben entweder direkt in die österreichische HM GmbH veräußern, so dass die österreichische HM GmbH 100 % (anstatt wie bisher 94 %) der Anteile hält, und dann werden die Anteile von der österreichischen HM GmbH an die deutsche MHB GmbH & Co. KG übertragen oder direkter Verkauf von der österreichischen Privatperson an die deutsche MHB GmbH & Co. KG. Wäre die österreichische HM GmbH bei einer Einbringung der Anteile an der deutschen MB GmbH in die deutsche MHB GmbH & Co. KG in Deutschland oder in Österreich steuerpflichtig und aufgrund welcher Vorschriften? Wo wäre die österr. Privatperson steuerpflichtig?
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