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Showroom,Betriebsstätte

Die inländische AB KG ist auf dem Gebiet der Heimautomation tätig. Bisher tätigt sie ausschließlich inländische Umsätze. Die KG mietet auf Mallorca bei einem spanischen Vermieter per Untermietvertrag einen „Showroom“ an. Es sollen neue deutsche private Kunden mit Wohneigentum auf Mallorca gewonnen werden. Der Showroom dient der Akquise. Der Verkauf der Einrichtungsgegenstände findet in Deutschland statt. Beratungen werden vom spanischen Vermieter gegen Stundenhonorar vor Ort im „Showroom“ ausgeführt. Einrichtungsgegenstände werden in Deutschland an die deutschen Kunden verkauft und von den Kunden selbst nach Mallorca befördert. Für die Installation der Einrichtungsgegenstände werden Dienstleister auf Mallorca von der KG für die Ausführung der Montagearbeiten beauftragt und bezahlt. Die KG schreibt Rechnungen (mit deutscher Umsatzsteuer) an die privaten inländischen Kunden für die Installation auf Mallorca. Liegt eine ausländische Betriebsstätte vor? Wo sind die Gewinne bzgl. der in Spanien montierten Gegenstände zu versteuern? Sind die Gewinne aus der Veräußerung der Gegenstände mit in die Betrachtung einzubeziehen?
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