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Lehrer,Kroatien

Unsere Mandantin ist Auslandsdienstlehrkraft in Kroatien und wird aus einer dt. öffentlichen Kasse bezahlt. Sie hat ihren Wohnsitz in D beibehalten und ist damit unbeschränkt steuerpflichtig. Sie ist ledig, ohne Kinder. Kann sie eine doppelte Haushaltsführung für ihre Wohnung in Zagreb und Familienheimfahrten geltend machen?
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