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Paraguay,Arbeitnehmer

Beschäftigung einer Mitarbeiterin in Paraguay. Eine Mitarbeiterin ist bei einer GmbH seit vielen Jahren beschäftigt. Der letzte Arbeitstag in Deutschland ist der 15.7.2022. Die Mitarbeiterin unterliegt bisher in Deutschland sämtlichen Zweigen der Sozialversicherung. Sie arbeitet bisher 40 Stunden pro Woche. Die Mitarbeiterin wird mit ihrer Familie für ein Jahr nach Paraguay gehen. In diesem Zeitraum möchte sie 20 Stunden pro Woche weiter für ihren Arbeitgeber tätig bleiben. Sie wird voraussichtlich Ende August 2023 nach Deutschland zurückkehren. Das 40-Stunden-Arbeitsverhältnis wird dann wieder aufgenommen. Es stellt sich nun die Frage, wie im Zeitraum zwischen 16.7.2022 und 31.8.2023 das Arbeitsverhältnis abgerechnet werden soll. Muss deutsche Lohnsteuer einbehalten werden? Müssen weiterhin Beiträge in das deutsche Sozialversicherungssystem bezahlt werden? Muss alternativ der deutsche Arbeitgeber in Paraguay Steuern und Sozialversicherungsbeiträge entrichten? Muss der deutsche Arbeitgeber an andere Stellen in Deutschland oder anderen Ländern Steuern, Abgaben oder Beiträge bezahlen? Müssen Beiträge zur Berufsgenossenschaft noch bezahlt werden? Sollte sich die Mitarbeiterin doch entscheiden, in Paraguay zu bleiben, müssen dann andere Konsequenzen gezogen werden? Bis zu welchem Zeitpunkt des Aufenthalts im Ausland könnte dann auf eine bestimmte Art und Weise verfahren werden? Ab welchem Zeitpunkt würden dann andere Lohnsteuer und sozialversicherungsrechtliche Beurteilungen zutreffen? Die Mitarbeiterin meldet sich mit ihrer Familie auch melderechtlich zum 15. Juli in Deutschland ab.
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