Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 1 Abs. 1 Satz 1 EStG,Besteuerung,Art. 18 ABs. 1 DBA,§ 22 EStG

A lebt mit seiner Ehefrau in Deutschland. A hat weiteres Einkommen aus Südkorea. A hat keinen Wohnsitz in Südkorea. A erhält von einer Versicherung aus Südkorea aufgrund einer Einmalzahlung eine monatliche Rente von rund 500 €. Ausländische Steuer wird keine einbehalten. Bei einer weiteren Versicherung wurden 200.000 € als Einmalbetrag in die Sparversicherung investiert. Hieraus erhielt A eine Einmalauszahlung von 220.000 € (20.000 € Gewinn). Hierbei wurden 10 % ausländische Steuer bezahlt. Fragen: 1. Wie wird die monatliche Rente von 500 € in Deutschland besteuert? 2. Wie wird die Einmalauszahlung der Rente von 220.000 € (Gewinn 20.000 €) in Deutschland besteuert? 3. Ist die ausländische Steuer in Deutschland anrechenbar?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen