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Management Fee,Höhe

Meine Mandantin (G) ist eine inländische GmbH. An dieser GmbH sind zwei Gesellschafter beteiligt (A zu 10 %, ein Deutscher mit Wohnsitz im Inland, und B zu 90 %, ein Belgier mit Wohnsitz/gewöhnlichem Aufenthalt in Belgien). Beide sind Geschäftsführer und halten ihre Beteiligungen im Privatvermögen. Während A ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis in Deutschland hat und ein angemessenen Gehalt bezieht, soll B kein Gehalt beziehen, sondern möchte über Rechnungsschreibung eine „Management Fee“ von G erhalten. Die Rechnung soll nicht über B als Privatperson erfolgen, sondern über eine belgische B.V., an der B als einziger Gesellschafter beteiligt ist. Die Rechnungen sollen dann als Betriebsausgabe bei G verbucht werden. Meine Fragen: 1. Stellt die Management Fee eine verdeckte Gewinnausschüttung dar, auch wenn die Höhe angemessen und durch Gesellschafterbeschluss legitimiert ist? 2. Um nach Deutschland zur G GmbH zu gelangen, hat B Reisekosten, die der G GmbH belastet werden. Führt dieses zu Arbeitslohn bzw. zu einer vGA?
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