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Binnenschifffahrt,Niederlande

Wir betreuen eine deutsche GmbH mit einer niederländischen Mutter (BV). Diese besitzt noch weitere Gesellschaften in den Niederlanden. Nun beabsichtigt die BV, sich an einer deutschen GmbH & Co. KG zu beteiligen (Kommanditist mit 40 % Anteilen). Die GmbH & Co. KG wird ihren Sitz in Hamburg haben. Die KG wird ein Binnenschiff erwerben und das Binnenschiff mit Personal an ein niederländisches Gruppen-Unternehmen der BV vermieten (Time Charter). Das Binnen-Schiff soll überwiegend in Deutschland tätig werden (Elbe, Rhein-Schiene). Da die KG als Personenhandelsgesellschaft nicht zur Körperschaftsteuer veranlagt wird, sondern die steuerlichen Gewinne oder Verluste über die GuE nach §§ 179 ff. AO auf die einzelnen Gesellschafter verteilt werden und diese Gewinne/Verluste in ihren Steuererklärungen zu berücksichtigen sind, stellt sich für uns die Frage, wo bzw. wie dies in diesem Fall erfolgt. Die niederländische BV ist nur über ihre KG-Beteiligung in Deutschland tätig (die von uns eingangs erwähnte deutsche GmbH ist an diesem Vorgang nicht beteiligt). Wo fallen die Steuern an? In den Niederlanden oder in Deutschland? Wird hier ggf. eine „fiktive Betriebsstätte“ in Hamburg unterstellt? (Die Verwaltung soll durch die Komplementär-GmbH mit Sitz in Hamburg erfolgen.) Weitere Steuern – außer der Gewerbesteuer – dürften u.E. (wenn überhaupt) nicht anfallen. Da DBA nicht unser Tagesgeschäft ist, bitten wir um Ihre Hilfestellung.
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