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Rente,Hongkong,beschränkte Steuerpflicht

Sachverhalt: Mandant ist Ende 2012 nach Hongkong verzogen. Er war an einer gewerblichen Gesellschaft in Deutschland seit ca. 2008 beteiligt. Eine Steuererklärung 2016–2019 wurde inzwischen eingereicht und er als beschränkt Steuerpflichtiger veranlagt. Die Beteiligungsergebnisse (teilweise Verluste) wurden dabei berücksichtigt. Inzwischen erhält er auch eine Rürup-Rente. Die Beiträge hierfür wurden 2006–2019 eingezahlt. Ist diese Rente steuerpflichtig, obwohl teilweise die Einzahlungen aus dem Ausland erfolgten? Sind die Zeiträume 2013–2015 verjährt oder kann man hierfür noch eine Steuererklärung zwecks evtl. Verlustfeststellung abgeben?
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