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Betriebsstätte,Bauüberwachung

Unser Mandant hat Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Er hat einen Auftrag, die Planung für Lüftung und Heizung eines zu errichtenden Kaufhauses zu machen und dann die Baubetreuung in diesem Bereich zu übernehmen. Danach kommt es wahrscheinlich noch zu einer Nachbetreuung. Er wird in dieser Zeit im Rahmen eines doppelten Haushalts eine Wohnung in Wien anmieten. Vom Auftraggeber bekommt er vor Ort einen Büroraum gestellt, von dem aus er die Planung und Baubetreuung ausüben kann. Vertraglich ist das Projekt auf acht Monate angedacht. Liegt eine Betriebsstätte und somit eine unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich vor?
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