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Betriebsstätte,Ukraine

Unsere Mandantin, eine deutsche GmbH, beschäftigt in der Ukraine Personen (Einzelunternehmer) als Subunternehmer. Diese arbeiten (fast) ausschließlich für die Mandantin. Wie ist in diesem Fall das Risiko der Scheinselbständigkeit für die Mandantin zu beurteilen? Findet diese Regelung auch auf ausländische Subunternehmer Anwendung? Für diese Subunternehmer werden in der Ukraine Büroräume angemietet. Dort werden diverse administrative Aufgaben erledigt, z.B. Buchhaltungsvorbereitung, Marketingmaßnahmen, Marktforschung bzgl. der Produkte und Vertriebstätigkeiten. Die Produktion befindet sich in Deutschland. Die Geschäftsleitung befindet sich ebenso in Deutschland (Alternative: Geschäftsleitung befindet sich in der Ukraine). Sind die Arbeiten, welche in der Ukraine in den angemieteten Räumen ausgeführt werden, ausreichend für die Begründung einer ukrainischen Betriebsstätte? Wie ist hier der Gewinn aufzuteilen, da in der Ukraine kein Gewinn erzielt wird (Verkauf/Versand der Produkte erfolgt aus Deutschland)? Was ist sonst in dem Fall zu beachten?
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