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Gründung,Kapitalgesellschaft

Sachverhalt: Unser Mandant ist Alleingesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH mit Sitz in Deutschland. Er plant nun, eine Kapitalgesellschaft mit Sitz in Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, zu gründen. Er soll wiederum Alleingesellschafter-Geschäftsführer dieser KapG werden. Frage: 1. Sind Aufwendungen für Fremdleistungen (Beratungsleistungen u.Ä.), die die arabische Gesellschaft der deutschen Gesellschaft in Rechnung stellt, uneingeschränkt als Betriebsausgaben abzugsfähig? 2. Unter welchen Umständen kommt es ggf. zu einer Abzugsbeschränkung? 3. Welche Voraussetzungen sind u.U. einzuhalten, damit es nicht zu einer Abzugsbeschränkung kommt?
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