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Italien,Wohnung

Eine inländische UG wird zu 100 % vom Gesellschafter A gehalten. Die UG hat als Gesellschaftszweck Marketing und Vertrieb und Reiseagentur. Die UG bietet u.a. Reisen nach Italien als Aktiv- und Erlebnisreisen an. Die UG nutzt eine Wohnung des Gesellschafters A auch für die Vermietung an Feriengäste. Die UG schafft sich ein Boot an und wird dieses Boot an Feriengäste als Paket vermieten. Es stellen sich folgende Fragen ertragsteuerlich: Die UG erzielt Reiseumsätze in Italien. Wird durch die Vermietung der Wohnung und des Boots eine ausländische Betriebsstätte in Italien errichtet? Wäre dadurch nach dem DBA Italien eine ausländische Betriebsstätte vorhanden? Wie sieht es mit der Betriebsaufspaltung über die Grenze aus für die Wohnung des Gesellschafters A, die ja neben den Feriengästen auch für eigene Zwecke genutzt wird?
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