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Vermietung,Spanien

Unser Mandant, eine natürliche Person, hat seinen Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in Deutschland. Daneben hat unser Mandant auch einen Wohnsitz und noch eine Ferienimmobilie auf La Palma (Kanaren). Die Ferienimmobilie ist aufgrund einer Naturkatastrophe abgebrannt/verschüttet (vor Vermietungsbeginn), die Versicherung leistet nicht vollständig. Es entstehen also Verluste. Gemäß DBA mit Spanien (welches einschlägig sein sollte) hat Spanien das Besteuerungsrecht für V+V-Einkünfte (unbewegliches Vermögen). Unser Mandant ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig (Welteinkommen), und es greift das Anrechnungsverfahren für die Verluste mit der Ferienimmobilie in Spanien. Korrekt? Die Verluste aus V+V sind in Deutschland nach deutschem Recht zu ermitteln und fließen in die Besteuerung ein. Wie wirkt sich dies bei der Besteuerung aus? Mindern die Verluste aus der Ferienimmobilie in Spanien die übrigen Einkünfte in Deutschland und somit die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der deutschen Steuer (wir erhalten also deutsche gezahlte Steuern zurück)? Verbleibt ggf. noch ein Verlustvortrag/Rücktrag in Dtl.? Muss die Einkünfteerzielungsabsicht nachgewiesen werden? Bestehen erhöhte Aufzeichnungspflichten bzw. welche Nachweise sind zu erbringen? Was gibt es ggf. noch zu beachten?
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