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Fotograf,Vereinigtes Königreich,Besteuerungsrecht

Ein freiberuflicher Fotograf mit erstem Wohnsitz in England und zweitem Wohnsitz in Deutschland möchte für seine englischen Kunden in England und Deutschland tätig werden. Ist es zulässig, die Abrechnung nur mit dem Unternehmen aus England vorzunehmen, auch wenn Leistungen in Deutschland und England erbracht werden? Wenn ja, wo sind die Einkünfte zu versteuern?
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