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§ 6 AStG,Wegzug,Zypern

Natürliche Person A hat ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt und Lebensmittelpunkt in Deutschland. A ist zu 100 % an einer zypriotischen Z-Holding beteiligt. Es wird unterstellt, dass diese vergleichbar ist mit einer GmbH. A ist zu 100 % an der A-GmbH und zu 50 % an der B-GmbH beteiligt. Geschäftsführer der A-GmbH und der B-GmbH ist A. A wandert nach Zypern aus (EU-Teil). Anschließend veräußert A seine Anteile an der A-GmbH und an der B-GmbH an die Z-Holding. Fragen: 1) Greift die Wegzugbesteuerung? 2) Was sind die steuerlichen Voraussetzungen für die Wegzugbesteuerung? 3) Was sind die steuerlichen Folgen der Wegzugbesteuerung? 4) Welche Anzeige- und Meldepflichten ergeben sich für A, die GmbHs und/oder die Z-Holding? 5) Nach welcher Methode ist der Wert der Anteile an der A-GmbH und der B-GmbH zu ermitteln? Was sind hierzu die gesetzlichen Grundlagen? 6) Ist eine Stundung möglich? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? 7) Gibt es weitere (ggf. zukünftige) steuerliche Pflichten, die zu beachten sind? 8) Wenn die Wegzugbesteuerung greift und A anschließend erst seine Anteile an der A-GmbH und an der B-GmbH an die Z-Holding veräußert, ist dann die Veräußerung der Anteile an den GmbHs erneut in Deutschland oder in Zypern steuerpflichtig? Ist es dann ggf. empfehlenswert, die Anteile an den GmbHs zuerst an die Z-Holding zu veräußern und danach auszuwandern? 9) Würde sich etwas die Beurteilung ändern, wenn anstelle des A der in Deutschland wohnende C der Geschäftsführer wäre und sich der Ort der Geschäftsleitung nicht ändert? Abwandlung: A veräußert seine Anteile an der A-GmbH und an der B-GmbH an die Z-Holding, bevor er nach Zypern auswandert. Fragen: 1) Greift die Wegzugbesteuerung? 2) Was sind die steuerlichen Voraussetzungen für die Wegzugbesteuerung? 3) Was sind die steuerlichen Folgen der Wegzugbesteuerung? 4) Welche Anzeige- und Meldepflichten ergeben sich für A, die GmbHs und/oder die Z-Holding? 5) Nach welcher Methode ist der Wert der Anteile an der A-GmbH und der B-GmbH zu ermitteln? Was sind hierzu die gesetzlichen Grundlagen? 6) Ist eine Stundung möglich? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? 7) Gibt es weitere (ggf. zukünftige) steuerliche Pflichten, die zu beachten sind? 8) Würde sich etwas an der Beurteilung ändern, wenn anstelle des A der in Deutschland wohnende C der Geschäftsführer wäre und sich der Ort der Geschäftsleitung nicht ändert?
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