Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Arbeitslohn Niederlande,Abfindung

Mein Mandant hatte immer nur einen Wohnsitz in Deutschland. Bis 2013 war er ausschließlich in den Niederlanden (Tätigkeitsstaat) abhängig beschäftigt. Es wurde bis einschließlich 2013 neben der deutschen auch immer eine Steuererklärung in den Niederlanden abgeben. Der niederländische Arbeitgeber kündigte Ende 2013 das Arbeitsverhältnis mit meinem Mandanten auf. Dieser war anschließend bis 2016 ohne Beschäftigung. Seit 2016 ist er durchgängig und ausschließlich in Deutschland in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis tätig. Im Jahr 2017, nach einer erfolgreichen Klage auf Wiedereinstellung gegen den niederländischen Arbeitgeber, einigte man sich auf eine einmalige Zahlung in Höhe von 21.000 € unter endgültiger Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Diese „Abfindung“ wurde im März 2017 an meinen Mandanten unter Abzug niederländischer Lohnsteuer gezahlt. Welcher Staat hat das Besteuerungsrecht für diese Zahlung? Es wurden mehr als 11.000 € niederländische Lohnsteuer einbehalten. Eine Steuererklärung in den Niederlanden wurde für 2017 nicht erstellt. Ist die gezahlte niederländische Lohnsteuer für 2017 in Deutschland anrechenbar, wenn Deutschland das Besteuerungsrecht hat? Ist eine Abgabe der Einkommensteuererklärung 2017 in den Niederlanden noch möglich?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen