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DBA USA,Einkünfte aus unselbständiger Arbeit

Unser Mandant wird als angestellter Sportler in den USA Einkünfte erzielen. Er wird mit seiner Familie ca. neun Monate in den USA und ca. drei Monate in D leben. In D behält er seine Wohnung dauerhaft bei. Nach unserer Auffassung ist er nach DBA in den USA ansässig. Das Besteuerungsrecht hat grundsätzlich die USA. In D ist er aufgrund der jederzeit zur Verfügung stehenden Wohnung unbeschränkt steuerpflichtig. Die Einkünfte aus dem Angestelltenverhältnis sind in den USA steuerpflichtig und in D freigestellt, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt. Ist diese Auffassung zutreffend?
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