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Dubai,Gewerbe

Der Ehemann erzielt in Deutschland Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit (Gehalt ca. 4.800 € monatlich). Die Ehefrau wird demnächst ihrem Mann nach Deutschland nachfolgen. Sie erzielt Einkünfte aus ihrem eigenen Unternehmen in Dubai (ca. 3.000 € monatlich). Auf diese Einkünfte fallen in Dubai keine Steuern an. Die Einnahmen aus dem Business in Dubai sollen zukünftig monatlich auf das Konto in Deutschland transferiert werden. Frage 1: Kann dies dazu führen, dass eine Verpflichtung zur Erklärung dieser Einkünfte in Deutschland besteht? Grundsätzlich könnten die Eheleute ja ansonsten Steuerklasse 4 wählen, und dann könnte nur der Mann, der hier in Deutschland steuerpflichtige Einkünfte erzielt, eine Steuererklärung in Deutschland abgeben. Mangels steuerpflichtiger Einkünfte wäre sie dann nicht abgabepflichtig. Bei dem Business handelt es sich um einen Spielzeughandel, der auch in Zukunft von Dubai geführt wird, wo sich auch in Zukunft der Unternehmenssitz befinden wird. In Dubai befindet sich auch das Warenlager. Bestellungen, die online bei der Firma eingehen, werden von Dubai aus versendet. Die Mandantin ist selbst für das Unternehmen, das ihr gehört, tätig im Bereich Marketing. Hierzu fliegt sie alle vier Monate für Meetings, Besprechungen etc. nach Dubai. Unklar ist noch, um welche Art von Einkünften es sich handelt (selbst. Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder Kapitaleinkünfte). Sofern es sich um Kapitaleinkünfte handelt, müssten diese in der Anlage Kap erklärt werden. Frage 2: Die Ehefrau hat Ersparnisse in Höhe von 30.000 € auf einem Konto in Dubai, die sie ebenfalls nach Deutschland transferieren möchte. Frage: Gäbe es hierbei etwas zu beachten? Gibt es ein Limit, bis zu dem Gelder transferiert werden können? Frage 3: Die Ehefrau plant, das Unternehmen in ein paar Jahren zu verkaufen. Gibt es analog Fragen 1 und 2 Auswirkungen, wenn der Erlös aus dem Verkauf auf ein deutsches Konto transferiert wird?
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