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Thailand,Gewerbebetrieb,Betriebsstätte

A hat in Deutschland einen Wohnsitz und ist unbeschränkt steuerpflichtig. A hat einen Gewerbebetrieb (Sitz und Geschäftsleitung in Thailand). Eine Betriebsstätte in Deutschland besteht nicht. A erzielt im Jahr 2020 insgesamt 50.000 € Gewinn. Ist der Gewinn in Deutschland zu versteuern? In welcher Anlage ist der Gewinn in der Einkommensteuererklärung anzugeben? Bitte jeweils für die folgenden Alternativen beantworten: (A) Gewinn wird in Thailand versteuert (Steuerlast 5.000 €). (B) Gewinn wird in Thailand nicht versteuert (Steuerlast 0 €).
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