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Grenzgänger,Lohnsteuer

Ein Mandant hat seinen Firmensitz in A-Stadt mitten in Deutschland. Sein Elternhaus ist an der deutsch-französischen Grenze und er würde nun auch gerne eine auf der anderen Seite der Grenze wohnende Person einstellen. Im Elternhaus kann er eine komplette Etage als Büro nutzen. Die französische Angestellte würde nun pendeln, weil es nur 20 km Entfernung sind. Muss unser Unternehmermandant das Büro im Elternhaus als Betriebsstätte mit eigener Betriebsnummer und Lohnsteuernummer anmelden, oder würde es ausreichen, wenn das Büro als unselbständige Zweigstelle (und somit keine eigene Steuernummer für Lohnsteuerzwecke) deklariert werden würde, um als Grenzpendlerin gelten zu können? Abgerechnet würde sie ja dann über den Hauptstandort in A-Stadt mitten in Deutschland.
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