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Vermietung,Ferienwohnung,Spanien

Ein im Inland ansässiger Mandant erwirbt eine Ferienimmobilie in Spanien. Die Betreuung vor Ort erfolgt durch eine Agentur vor Ort. Auch die Steuerpflichten in Spanien werden vor Ort betreut. Es ist daran gedacht, 80 % oder evtl. auch mehr am Markt zu vermieten (über die Agentur). Eine Eigennutzung muss angekündigt und eingeplant werden. Wie erfolgt die Besteuerung in Deutschland? Was ist bei Ferienwohnungen zu beachten?
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