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Aufwendungen,Fahrten

Meine Mandantin hat einen niederländischen Arbeitgeber. Sie wohnt in Deutschland und arbeitet von hier aus. In NL ist sie ca. zwei Tage/mtl. Die Tage in NL werden dort lohnversteuert. Sie ist in D sozialversicherungspflichtig, nicht lohnsteuerpflichtig. Die Finanzverwaltung erkennt die Fahrtkosten (Reisekosten und Verpflegungsmehraufwand) zum AG in NL nicht an mit der Begründung: „Die Fahrtkosten zum Arbeitsort in NL stehen in Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen und mindern demzufolge die Progressionseinkünfte und können nicht als Werbungskosten im Zusammenhang mit dem anteiligen im Inland steuerpflichtigen Arbeitslohn abgezogen werden. Dies gilt ebenso für die Reisekosten.“ Greift die erste Tätigkeitsstätte in diesem Fall nicht? 
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