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Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit,DBA Spanien,Besteuerungsrecht

A betreut deutsche Kunden als Consultant für Immobilien, u.a. von einem Büro in Spanien aus. Das Unternehmen betreibt er als alleiniger Anteilseigner a) einer spanischen S.L., b) einer deutschen GmbH. A hat seinen alleinigen Wohnsitz in Deutschland. Für Besprechungen mit Kunden hält er sich an ca. zwei bis drei Tagen pro Woche (insgesamt unter 183 Tagen im Jahr) in Spanien auf. A bezieht Gehalt von seiner Gesellschaft. Wo ist dieses Gehalt zu versteuern (jeweils in Alternative a) und b))?
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