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Betriebsstätte,Österreich

Wir betreuen eine gewerblich tätige GmbH & Co. KG, an der neben der Komplementär-GmbH drei Kommanditisten mit jeweils 33,3333 Prozent beteiligt sind. Einer von den Herren lebt in Innsbruck (A) und arbeitet von dort aus jede zweite Woche für die in Sachsen ihren Sitz habende KG. Seinen Aufgaben, welche er in A erbringt, konzentrieren sich dabei auf den Einkaufs- und den Controlling-Bereich. Bislang hat er wohl diese Tätigkeit im häuslichen Wohnbereich (Arbeitszimmer) ausgeführt. Aktuell plant er, diese Arbeiten nicht mehr von zu Hause aus zu erledigen, sondern hierfür einen bzw. zwei Räume anzumieten. Hinzuweisen ist darauf, dass für sein Tätigwerden auch ein Arbeitsplatz im betrieblichen Bereich zur Verfügung steht. Fragen: 1. Ist schon heute eine in A gelegene Betriebsstätte anzunehmen, wenn er alle zwei Wochen von seinem Home-Office-Bereich aus arbeitet? Gibt es hier unterschiedliche Sichtweisen bei einer Wohnraumanmietung bzw. bei Wohneigentum? 2. Ändert sich die Sichtweise, wenn er zukünftig separate Räume (außerhalb des Wohnbereichs) anmietet? 3. Kann er die Kosten für die zukünftige Anmietung als Sonderbetriebsausgaben i.R.d. GuE der KG zum Ansatz bringen? 4. Wie erkennt denn der österreichische Fiskus diese Problematik? Meldet der deutsche Fiskus bei Ansatz der Sonderbetriebsausgaben dem österreichischem Fiskus die möglicherweise existierende Betriebsstätte?
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