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§ 50a EStG,Entlastung,Steuerabzug

Mandantin M wohnt in der Schweiz. Sie erhält Autoren-Vergütungen vom B-Verlag in M. B. behält bei Auszahlung 15 % deutsche Quellensteuer zzgl. SolZ ein. Nun hat M ein Vermietungsobjekt in Deutschland erworben und muss somit in D eine Einkommensteuererklärung abgeben. Wie ist die deutsche Quellensteuer in der deutschen Einkommensteuererklärung zu behandeln?
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