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Veranlagung,Form

Unser Mandant ist türkischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland. Er arbeitet in Deutschland und erzielt Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gem. § 19 EStG. Er hat im Dezember 2021 in der Türkei geheiratet. Seine Frau lebt auch seit der Heirat weiterhin in der Türkei. Der Umzug nach Deutschland ist für September 2022 geplant. 1) Steht unserem Mandanten in Deutschland im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung die Zusammenveranlagung zu? 2) Wenn nein, kann er Unterhaltszahlungen an seine in der Türkei lebende Ehefrau geltend machen, auch schon für die Zeit vor der Heirat? 3) Bei Zuzug ins Inland im Laufe des Jahres 2022: Steht unserem Mandanten für 2022 für das ganze Jahr die Zusammenveranlagung zu?
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