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DBA Belgien,Besteuerungsrecht,Veräußerung Immobilie

Mandant A ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig (Wohnsitz in München). A hat in Belgien eine vermietete Immobilie, die im Jahr 2022 verkauft werden soll. Diese Immobilie wurde im Jahr 2014 angeschafft. In Belgien hat A weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt. Fraglich ist nun, inwieweit ein Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf der in Belgien belegenen Immobilie in Deutschland der Besteuerung unterliegt. Alternative: Würde sich etwas ändern, wenn die Immobilie vor dem Verkauf mehr als zehn Jahre im Bestand von A wäre?
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