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Homeoffice,Betriebsstätte,Lohnsteuer

Unser Mandant ist ein IT-Unternehmen mit Sitz im Inland. Ein bereits angestellter (deutscher) Mitarbeiter möchte zukünftig gerne weniger als 183 Tage in Georgien arbeiten. Er behält einen deutschen Wohnsitz bei. In Georgien wird er ein privates Appartement anmieten. Dort wird er aus dem Homeoffice heraus arbeiten. Dieses Arbeitsmodell ist langfristig gedacht und eindeutig Wunsch des Arbeitnehmers. Was ist zu beachten 1.) lohnsteuerlich, 2.) sozialversicherungsrechtlich, 3.) in Bezug auf die evtl. Gründung eine Betriebsstätte?
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