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DBA China,Quellensteuer,Kapitalertragsteuerentlastung

Unser Mandant war von 2017–2021 geschäftlich in China und hatte in D keinen Wohnsitz. Er hat Kapitalerträge erzielt (Sparguthaben und Fonds), von denen die Bank Kapitalertragsteuer und SolZ einbehalten hat. Die Steuerbescheinigungen lauten noch auf die letzte Adresse in Deutschland. Auf welchem Wege kann eine Erstattung/Entlastung der KapSt erreicht werden?
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