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Rente,Schweiz

Es liegt uns ein Fall vor, in dem Mandanten im Jahr 2021 Freizügigkeitsguthaben aus der Schweiz ausbezahlt bekommen haben. Auch die "Bescheinigung über den Quellensteuerabzug in der Schweiz für Personen mit Wohnsitz im Ausland" ist enthalten. Hier ist angegeben, dass unsere Mandanten Empfänger von Vorsorgeleistungen (Renten, Kapitalleistungen) sind. Wir haben demnach den Betrag einer steuerbaren Leistung "x" + einen hierauf entfallenden "abgezogenen Betrag" - Frage nun: müssen diese beiden Beträge in der deutschen Einkommensteuererklärung unserer Mandanten angegeben werden und wenn ja, handelt es sich um Kapitaleinkünfte oder Renten + wie ist zugehörig auch die Anlage AUS zu befüllen?
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