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Verwaltungsrat,Anrechnungsmethode,Umsatzsteuer

Meine Mandantin (Rechtsanwältin) ist in Deutschland wegen ihres Wohnsitzes unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Sie erzielt Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit gem. § 19 EStG. Seit 2020 ist sie zusätzlich Mitglied des Verwaltungsrats für ein Unternehmen in Luxemburg und erhält „brutto“ ca. 45 T€. Es werden ihr allerdings 20 % Quellensteuer (wie nach dem deutschen § 50a EStG) abgezogen, sodass lediglich 80 % des Betrags ausgezahlt werden. Wie ist die einkommen- und umsatzsteuerrechtliche Beurteilung? Gibt es ggf. Probleme mit Scheinselbstständigkeit, da sie lediglich für ein Unternehmen tätig ist? Ab 2022 wird ein zweites Unternehmen aus Luxemburg dazukommen.
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