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Gewinnausschüttung,Ausland,Quellensteuer

Unser Mandant ist eine deutsche GmbH mit Sitz in Deutschland. Die Eigentümer sind niederländische Staatsbürger mit Wohnsitz (ausschließlich) in den Niederlanden. Die GmbH beabsichtigt, den Gewinn an die Anteilseigner auszuschütten. Die Anteilseigner sind der Auffassung, dass sie diese Ausschüttung in den Niederlanden versteuern müssen. Wir teilen grundsätzlich diese Auffassung, sind allerdings der Meinung, dass Deutschland die Kapitalertragsteuer auf Ebene der GmbH erhebt und diese (25 % zzgl. SolZ) in den Niederlanden auf die dortige Einkommensteuer angerechnet wird. Teilen Sie unsere Sicht der Dinge?
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