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Wegzug,Verluste

Im Rahmen einer Umwandlung ist im Jahr 2021 ein Einzelunternehmen in eine GmbH umgewandelt und letztes Jahr in eine Holding-GmbH ohne Aufdeckung von stillen Reserven eingebracht worden. Der Gesellschafter-Geschäftsführer ist zum 1.3.2022 mit seiner Ehefrau nach Portugal verzogen, bleibt aber Angestellter in der deutschen operativen GmbH (unter seiner Holding). Derzeit (dieses Jahr) ist der Lebensmittelpunkt noch in Deutschland. Parallel haben die Eheleute negative Einkünfte aus V+V in D. Frage 1 Meines Erachtens wird dann von der GmbH Lohnsteuer für ihn einbehalten werden, da er per Reise oder online für die/seine GmbH als Angestellter tätig wird. Sind die negativen Einkünfte aus V+V im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht mit den §-19-Einkünften ab dem Jahr 2023 verrechenbar? Frage 2 Kann seine Holding-GmbH ohne Aufdeckung von stillen Reserven in eine noch zu gründende Holding-KG eingebracht werden? Frage 3 Und damit eine Wegzugsbesteuerung vermieden werden?
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