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Ansässigkeit,Wohnung,Mittelpunkt der Lebensinteressen

Unser Mandant Herr H. ist im Februar dieses Jahres von seinem Arbeitgeber nach Frankreich entsendet worden (H. behält seine Wohnung in Deutschland bei, wohnt aber während seiner Tätigkeit in Frankreich in einer Wohnung in Frankreich). Er ist ledig, wird aber im zweiten Halbjahr dieses Jahres heiraten (Ehefrau bleibt in Deutschland). Er hat neben den Einkünften aus nicht selbstständiger Tätigkeit Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Objekte in Deutschland). Der Arbeitgeber hat Herrn H. als in Frankreich steuerlich ansässig behandelt, was dort zu einer günstigeren Besteuerung führt. Ist unser Mandant in Deutschland beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig und wie werden seine Einkünfte in Deutschland besteuert? Gibt es eine Änderung wegen der Hochzeit?
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