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GmbH,Betriebsstätte,DBA Israel

Wir betreuen eine deutsche GmbH. Diese betreut Bauleistungen vor Ort in Israel. Ursprünglich war angedacht, dass sich die Bauarbeiten nicht länger als ein Jahr hinziehen. Nach den einschlägigen israelischen Gesetzen wäre dann dort keine Körperschaftsteuerpflicht begründet worden. Wie so oft im Bereich Bau verzögern sich die Arbeiten. Es entsteht nun voraussichtlich eine Körperschaftsteuerschuld in Israel. Diese beträgt angabegemäß 23 %. Kann diese israelische Steuer, wenn sie festgesetzt und bezahlt wird, auf die deutsche Körperschaftsteuer angerechnet werden? Wenn unsere Mandantin wohl nun nach israelischem Recht eine Betriebsstätte in Israel hat, kann dieser Gewinn dann in seiner Gänze aus der deutschen Gewinnermittlung ausgegliedert werden?
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