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Wohnsitz,Frankreich

1. Ausgangssituation Der Mandant ist Gesellschafter (10 %) einer GmbH mit Sitz im Inland. Er ist im August 2022 nach Frankreich gezogen und hat sich bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt abgemeldet. Sein Wohnhaus hat er an seinen volljährigen Sohn übertragen. Vater und Sohn haben mündlich vereinbart, dass der Vater jederzeit das Gästezimmer in seinem ehemaligen Haus in Deutschland nutzen kann. Ein „Koffer mit Garderobe und Kulturbeutel“ des Vaters ist in dem Haus verblieben. 2. Frage Begründet die mündliche Abrede der jederzeitigen Nutzungsmöglichkeit des Gästezimmers die unbeschränkte Steuerpflicht des Mandanten? Löst der Wegzug nach Frankreich Wegzugssteuer bei dem Mandanten aus? (Bitte §§ und Fundstellen angeben.)
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