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Krankentagegeld,Schweiz

Mein Mandant ist Grenzgänger und arbeitet in der Schweiz. Er hat im Jahr 2021 Krankentagegeld in Höhe von 39.000 CHF (1. Halbjahr) erhalten und außerdem Auszahlungen aus der SUVA von 8.000 CHF (2. Halbjahr). Fraglich ist nun, ob diese Beträge der Besteuerung unter Progressionsvorbehalt unterliegen. Für die Mitarbeiter besteht eine Kollektiv-Krankentagegeldversicherung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen jeweils zur Hälfte ein. Der Arbeitgeberanteil wird beim Lohn zugerechnet Die Zahlungen in die NBU werden allein vom Arbeitnehmer vorgenommen.
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