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Quellensteuer,Einzug

Eine Gesellschaft hat unter Zuhilfenahme eines ausländischen Vermittlers ein Grundstück verkauft. Hierfür möchte nun der ausländische Unternehmer eine Rechnung stellen. Der dt. Kunde ist eine Immobiliengesellschaft mit Sitz in DE. Der Vermittler ist eine Gesellschaft in Dubai. Ist neben dem Übergang der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG noch etwas zu beachten, wo Steuern vom dt. Unternehmen einbehalten und abgeführt werden, wie z.B. § 49 EStG, DBA o.Ä.?
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