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Schweiz,Grenzgänger

A ist mit B verheiratet. Beide haben zusammen ein gemeinsames Kind. Ehefrau B lebt zusammen mit dem Kind in München. Ehemann A lebt aus beruflichen Gründen in der Schweiz und kehrt maximal an Wochenenden zu seiner Familie nach Deutschland zurück. A möchte die Grenzgängerregelung in Anspruch nehmen. A arbeitet bis Ende September 2022 an einem Beratungsmandat (selbständig) von der Schweiz aus. Der Auftraggeber sitzt in Hamburg. Ab Oktober 2022 bis einschließlich Dezember 2022 wird A 60 % seiner Arbeitszeit als Angestellter für eine in der Schweiz ansässige AG arbeiten, die restlichen 40 % widmet er noch der Beendigung seines Beratungsmandats. Ab Januar 2023 wird A (nach Ende der Probezeit im Januar 2023) Geschäftsführer der Schweizer AG werden. An seiner Wohnsitzsituation wird sich nichts ändern. Wenn A bei seiner Familie an Wochenenden in Deutschland ist, arbeitet er bei Bedarf von der deutschen Wohnung aus. Zu folgenden Fragen bräuchten wir Ihre Meinung: 1. Teilen Sie unsere Ansicht, dass A als in Deutschland ansässig nach dem DBA Deutschland-Schweiz anzusehen ist? 2. Wie beurteilen Sie das Betriebsstättenrisiko für die Schweizer AG ab dem Jahr 2023 in Deutschland („Vertreterbetriebsstätte“)? 3. Wie sind Dienstreisen bzw. der An- und Abreisetag bei der Ermittlung der 183-Tage-Regelung zu beurteilen? 4. Ist die Grenzgängerregelung auch bei leitenden Angestellten anwendbar?
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