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Ausschüttung,Einlagekonto

Die in Japan ansässige Mutter hätte gern von der in D ansässigen Tochter-GmbH eine Ausschüttung (möglichst ohne Steuerabzug). Die Bilanz zum 31.12.2021 ist wie folgt (noch nicht festgestellt): I. Gezeichnetes Kapital 332.339,72 € II. Kapitalrücklage 1.294.725,64 € III. Verlustvortrag –576.705,75 € IV. Jahresüberschuss 425.727,77 € Somit 1.476.087,38 € gesamt. Ich denke, es muss zwingend bei Feststellung die Verrechnung mit dem Verlustvortrag beschlossen werden. Dann erst ist die Ausschüttung aus dem steuerlichen Einlagekonto/der Kapitalrücklage möglich, damit noch im Jahr 2022 ausgeschüttet werden kann (max. 1.143.747,66 €), oder? Nachrichtlich: Berechnung des ausschüttbaren Gewinns zum 30.06.2022: Eigenkapital zum 30.06.2022 1.665.537,43 € ./. Nennkapital 332.339,72 € ./. Stl. Einlagekonto 1.294.725,64 € ----------------------------------------------------------------------- = der ausschüttbare Gewinn 39.472,07 € Es sollte noch eine Freistellung vom Kapitalertragsteuerabzug beantragt werden, oder?
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