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Witwenrente,Polen

Mandantin mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt im Inland erhält von ihrem verstorbenen Mann aus Polen eine Witwenrente von der dortigen Rentenstelle. Vom Rentenbetrag werden Steuerbeträge einbehalten und der Rest an die Mandantin ausbezahlt. Nach meinen Recherchen ergibt sich: Deutschland stellt die Einkünfte grds. unter Anwendung des Progressionsvorbehalts frei (Art. 24 Abs. 1a DBA D-POL). Ist das so richtig oder habe ich etwas übersehen?
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