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Zahlungen,Ausland

Es geht um eine deutsche Kapitalgesellschaft in Form einer GmbH, die einen Markennamen nutzt. Das Markenpatent (Wort- und Bildmarke) soll an eine luxemburgische Kapitalgesellschaft verkauft werden. Nun würden Lizenzgebühren nach Luxemburg bezahlt. Aktuell hält die Marke noch eine andere GmbH, die diese an die luxemburgische veräußern wird. Ist das grundsätzlich möglich oder schon zu viel Gestaltung? Worauf muss geachtet werden? Die Frage dreht sich um das KStG, möglicherweise AStG etc.
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