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Irland,Arbeitnehmer

Eine neue Mandantin arbeitet für G mit Sitz in Irland. In den letzten Jahren lebte sie in Irland und arbeitete in ihrem irischen Home-Office für G. Sie war damit allein in Irland lohn- und einkommensteuerpflichtig. Seit Beginn des Jahres 2020 ist die Mandantin nach Deutschland zurückgekehrt und arbeitet ausschließlich vom deutschen Homeoffice aus für ihren irischen Arbeitgeber. G behielt gleichwohl für 2020 und 2021 irische Lohnsteuer ein. Nach meinem Dafürhalten weist das DBA Deutschland-Irland dem deutschen Fiskus das alleinige Besteuerungsrecht zu. Die deutsche Mandantin ist also seit 2020 ausschließlich in Deutschland einkommensteuerpflichtig. Der ausländische Arbeitgeber hat auch keine deutsche Lohnsteuer einzubehalten. Fraglich ist nun, wie es sich mit der einbehaltenen irischen Lohnsteuer in Bezug auf die in den kommenden Tagen einzureichende deutsche Einkommensteuererklärung 2020 verhält. Kann die irische Lohnsteuer, die fälschlicherweise einbehalten wurde, auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet werden, oder muss hierfür möglicherweise ein Verrechnungsantrag/Erstattungsantrag bei einer deutschen oder irischen Behörde gestellt werden? Wie ist technisch vorzugehen, damit die Dame nicht erst die volle deutsche Einkommensteuer entrichten und ggf. längere Zeit auf die Erstattung der irischen Lohnsteuer warten muss?
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