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Grenzgänger,Österreich

Mein Mandant hat seinen einzigen Wohnsitz in Deutschland. Sein Arbeitgeber ist das Mozarteum-Orchester in Salzburg, wo er als Musiker angestellt ist. Auf seinem österreichischen Lohnzettel ist einbehaltene Lohnsteuer angegeben. Wo muss der Mandant versteuern, in DE oder Österreich? Falls in DE, müssen dann nur die steuerpflichtigen Bezüge aus Österreich angegeben werden und werden diese in DE unter Progressionsvorbehalt gestellt? Kann ich die Beiträge zur KV und RV dann in DE als Sonderausgaben abziehen? Wohnsitz und Arbeit liegen innerhalb der 30-km-Grenze. Oder muss der Mandant in DE die Grenzgängerregel beantragen und in Österreich wird dann keine Lohnsteuer mehr einbehalten?
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