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Rente,Österreich

Der Ehemann hat seinen Wohnsitz in Österreich. Die Ehefrau hat ihren Wohnsitz in Deutschland. Sie hat Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit in Deutschland. Weiterhin bezieht sie Alterspension von der Pensionsversicherungsanstalt Wien. Aufgrund der Höhe des Grundfreibetrags in Österreich wird dort keine Veranlagung durchgeführt. das deutsche Finanzamt geht deswegen davon aus, dass Österreich sein Besteuerungsrecht tatsächlich nicht ausübt und eine Steuerfreistellung deshalb nicht zu gewähren ist. Ist das korrekt?
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