Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Quellensteuer,Reduktion

Eine dänische ApS (GmbH) ist an mehreren deutschen GmbH-Töchtern beteiligt. Der Anteilseigner der ApS ist ein Däne mit Sitz und seinem Einkommen in Dänemark. Im Jahr 2020 haben die deutschen GmbHs ihre Gewinne ausgeschüttet und mangels einer Freistellungsbescheinigung die KESt und SolZ für ApS einbehalten und abgeführt. im Jahr 2021 wurde beim BZSt ein Erstattungsantrag gestellt, der lt. mündlicher Auskunft unter Verweis auf § 50d Abs. 3 EStG abgelehnt wird. Frage: ApS ist eine reine Holdinggesellschaft. Ihr alleiniger Gesellschafter hat noch weitere Einkünfte in Dänemark. Trifft § 50d Abs. 3 EStG hier zu?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen