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ausländische Rente,DBA

Unser Mandant lebt und arbeitet in Deutschland und bezieht Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. Zusätzlich erhält er noch eine Kriegsinvalidenrente aus England (vom engl. Verteidigungsministerium). In England ist diese Rente steuerfrei. Der Mandant geht daher davon aus, dass die Rente auch in Deutschland steuerfrei sein müsste. Wir sind der Auffassung, dass die Rente zwar gem. § 3 Nr. 6 EStG steuerfrei ist, aber als Progressionseinkünfte berücksichtigt werden müssten.
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