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Grenzgänger,Frankreich

Unser Mandant (eine GmbH in Deutschland) beschäftigt eine Mitarbeiterin mit Wohnsitz in Frankreich nahe der Grenze. Sie arbeitet lediglich 2,5 Tage pro Woche. Zwei Tage arbeitet sie vor Ort bei meinem Mandanten. 1/2 Tag arbeitet sie im Homeoffice (Remote). Der Wohnsitz der Mitarbeiterin liegt in Frankreich. Da sie nahe der Grenze wohnt und arbeitet und jeweils nach Frankreich zurückkehrt, ist die Grenzpendlerregelung des DBA Deutschland-Frankreich anzuwenden. Eine entsprechende Bescheinigung der französischen Finanzverwaltung liegt vor. Jedoch wurde keine Freistellungbescheinigung beim deutschen Finanzamt beantragt. Der Umzug ins französische Ausland erfolgte am 01.02.2021. Seitdem wurde keine deutsche Lohnsteuer mehr einbehalten. Kann die Freistellungbescheinigung „nachträglich“ mit Wirkung für die Vergangenheit beim deutschen Finanzamt eingeholt werden?
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